unbewusste Voreingenommenheit
Automatische, unbeabsichtigte Urteile über Menschen, die Entscheidungen am Arbeitsplatz beeinflussen können.
Unbewusste Voreingenommenheit bezeichnet die automatischen, unbeabsichtigten Assoziationen und Urteile, die unser Geist über Menschen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter oder Akzent bildet. Weil sie unterhalb der bewussten Wahrnehmung wirkt, kann sie Entscheidungen beeinflussen, ohne dass wir es merken.
Am Arbeitsplatz kann unbewusste Voreingenommenheit die Vorauswahl bei der Rekrutierung, die Bewertung von Vorstellungsgesprächen, Leistungsbeurteilungen, Vergütungsentscheidungen und Beförderungen beeinflussen und Fairness sowie Vielfalt untergraben, selbst wenn keine Diskriminierungsabsicht besteht.
Arbeitgeber begegnen ihr durch strukturierte, kriterienbasierte Entscheidungsfindung, vielfältig besetzte Gremien, Sensibilisierungsschulungen und vor allem durch die Auswertung von Ergebnisdaten auf Muster. In Irland und der EU unterstützt das Bekämpfen von Voreingenommenheit die Einhaltung des Gleichbehandlungsrechts und die Bereitschaft für Anforderungen der Entgelttransparenz, auch wenn Prozessänderungen meist besser funktionieren als Schulungen allein.








































