Angemessene Vorkehrungen
Anpassungen, die es einer Person mit einer Behinderung ermöglichen zu arbeiten, sofern sie keine unverhältnismäßige Belastung verursachen.
Angemessene Vorkehrungen sind die Verpflichtung der Arbeitgeber, geeignete Anpassungen vorzunehmen, damit eine Person mit einer Behinderung Beschäftigung gleichberechtigt aufnehmen, ausüben und vorankommen kann, sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Zu den Vorkehrungen können angepasste Ausstattung, veränderte Aufgaben oder Arbeitszeiten, Änderungen an Räumlichkeiten oder angepasste Rekrutierungs- und Beurteilungsmethoden gehören. Was angemessen ist, hängt von der konkreten Rolle, den Bedürfnissen der Person und den Ressourcen des Arbeitgebers ab.
In Irland entsteht diese Pflicht nach den Employment Equality Acts, die die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich umsetzen, und sie gilt von der Rekrutierung bis zur täglichen Arbeit. Der offene Austausch mit der beschäftigten Person, um praktikable Anpassungen zu identifizieren, ist zentral, um die Verpflichtung zu erfüllen.








































