1.Bestellung und Beziehung
BambooHR LLC ("BambooHR") und die Einheit, die diese Bedingungen akzeptiert ("Partner"), schließen diese Partnervereinbarung ("Vereinbarung"), um die Bedingungen festzulegen, unter denen der Partner die HR-Softwaredienste von BambooHR an Endkunden ("Endkunden") vermarkten und weiterverkaufen darf. BambooHR ernennt hiermit den Partner zum nicht ausschließlichen, beschränkten autorisierten Wiederverkäufer der Dienste in dem in dem geltenden Partner-Bestellformular angegebenen Gebiet.
Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch ein Arbeitsverhältnis, ein Agenturverhältnis, ein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen BambooHR und dem Partner begründet wird. Der Partner ist ein unabhängiger Auftragnehmer und hat keine Befugnis, BambooHR durch einen Vertrag oder eine Verpflichtung zu binden. Der Partner darf sich nicht als Mitarbeitender, Bevollmächtigter oder Vertreter von BambooHR ausgeben.
2.Pflichten des Partners
Der Partner muss: (a) die Dienste gegenüber potenziellen Endkunden aktiv bewerben und vermarkten; (b) ein geschultes Team unterhalten, das in der Lage ist, die Dienste zu verkaufen und zu unterstützen; (c) die Merkmale, Funktionen und Preise der Dienste gegenüber potenziellen Kunden korrekt darstellen; (d) bei seinen Werbe- und Wiederverkaufsaktivitäten alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten; und (e) Aufzeichnungen über alle Endkundentransaktionen für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren führen.
Der Partner darf keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien über die Dienste machen, die nicht mit der offiziellen Dokumentation oder den Marketingmaterialien von BambooHR übereinstimmen. Der Partner ist für alle Kundenkommunikationen im Zusammenhang mit seinen Wiederverkaufsaktivitäten verantwortlich und muss etwaige Kundenbeschwerden oder Supportprobleme unverzüglich an BambooHR eskalieren.
3.Autorisierte Wiederverkaufsrechte
Der Partner ist berechtigt, Abonnements von BambooHR zu von ihm festgelegten Preisen an Endkunden weiterzuverkaufen, vorbehaltlich etwaiger im geltenden Partner-Programm-Leitfaden festgelegter Mindestpreisrichtlinien. Der Partner stellt sicher, dass jeder Endkunde die Standard-Nutzungsbedingungen für Kunden von BambooHR unterzeichnet, bevor er auf die Dienste zugreift.
Alle Endkundenkonten, die über den Partner bereitgestellt werden, unterliegen denselben Sicherheits- und Compliance-Standards wie direkte BambooHR-Konten. Der Partner hat BambooHR unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Endkunde den Betrieb einstellt, insolvent wird oder die Bezahlung der Services versäumt.
4.Preisgestaltung, Gebühren und Zahlung
BambooHR stellt dem Partner die im geltenden Partner-Bestellformular festgelegten rabattierten Partnerpreise in Rechnung. Der Partner kann seine eigenen Preise für Endkunden festlegen, vorbehaltlich der Mindestpreisrichtlinien von BambooHR. BambooHR behält sich das Recht vor, die Partnerpreise nach sechzig (60) Tagen schriftlicher Mitteilung zu ändern.
Partnergebühren sind netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Überfällige Beträge werden mit einem Zinssatz von einem Prozent (1%) pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz verzinst. BambooHR behält sich das Recht vor, den Zugang und die Bereitstellungsrechte des Partners für überfällige Konten auszusetzen.
5.Marketing und Co-Branding
Vorbehaltlich der Einhaltung der Markenrichtlinien von BambooHR (verfügbar im Partner-Portal) darf der Partner den Namen, das Logo und die Marken von BambooHR ausschließlich verwenden, um sich als autorisierter Partner von BambooHR auszuweisen und in Werbematerialien für die Dienste. Der Partner muss alle gemeinsam gebrandeten Materialien vor der Verwendung zur Genehmigung an BambooHR übermitteln.
Der Partner gewährt BambooHR eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Verwendung des Namens und Logos des Partners auf der Website von BambooHR und in Werbematerialien, in denen der Partner als autorisierter Partner bezeichnet wird. BambooHR wird die angemessenen Richtlinien des Partners zur Markenverwendung einhalten.
6.Laufzeit, Kündigung und Folgen
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum ihrer Annahme und läuft zunächst für ein Jahr (1), danach verlängert sie sich automatisch jeweils um weitere Ein-Jahres-Perioden, sofern nicht eine der Parteien mindestens sechzig (60) Tage zuvor schriftlich die Nichtverlängerung erklärt. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen behebt.
Nach der Kündigung muss der Partner: (a) jegliche Verwendung der Marken und Kennzeichen von BambooHR einstellen; (b) alle Verweise auf den autorisierten Partnerstatus von BambooHR aus seinen Materialien entfernen; und (c) mit BambooHR zusammenarbeiten, um Endkunden auf direkte Konten bei BambooHR oder andere Vereinbarungen zu übertragen. Die Verpflichtung zur Übertragung von Endkunden bleibt auch nach Beendigung bestehen.








































