1.Definitionen
In dieser Master Service Agreement (die „Vereinbarung“) haben die folgenden Begriffe die unten angegebenen Bedeutungen: „Provider“ bedeutet Grouper Technology Limited, ein in Irland gegründetes Unternehmen (Unternehmensnummer 123456), dessen eingetragener Sitz [Registered Address], Irland ist; „Customer“ bedeutet die juristische Person, die in dem jeweils geltenden Order Form identifiziert ist und diese Vereinbarung akzeptiert hat; „BambooHR“ bedeutet BambooHR LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Utah-Recht und Eigentümerin der Software; „Software“ bedeutet das BambooHR Human Resource Information System und alle zugehörigen SaaS-Module, die von BambooHR bereitgestellt werden; „Services“ bedeutet die Implementierungs-, Konfigurations-, Schulungs-, Support- und Beratungsleistungen, die der Provider dem Customer bereitstellt, zusammen mit der Ermöglichung des Zugangs des Customers zur Software gemäß den BambooHR Customer Terms of Service; „Order Form“ bedeutet eine von beiden Parteien ausgeführte schriftliche Bestellung oder Leistungsbeschreibung, in der die konkreten Services, Gebühren und Abonnementdetails festgelegt sind; „Authorised Users“ bedeutet die Mitarbeitenden, Auftragnehmer und Vertreter des Customers, denen der Zugriff auf die Software im Rahmen des Abonnements des Customers gestattet ist; „Customer Data“ bedeutet alle Daten, Inhalte und Informationen, die vom Customer oder in dessen Namen oder von seinen Authorised Users an die Software oder den Provider im Zusammenhang mit den Services übermittelt werden; „Confidential Information“ bedeutet jede Information, die von einer Partei an die andere offengelegt wird und als vertraulich gekennzeichnet ist oder nach ihrer Art und den Umständen der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen ist; „GDPR“ bedeutet Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zusammen mit dem irischen Data Protection Act 2018 und allen umsetzenden oder ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften; „Personal Data“, „Controller“, „Processor“, „Processing“ und „Data Subject“ haben die in der GDPR gegebenen Bedeutungen; „Subscription Term“ bedeutet den Zeitraum, in dem der Customer über ein gültiges Abonnement für die Software verfügt, wie im jeweils geltenden Order Form festgelegt; „Effective Date“ bedeutet das Datum, an dem der Customer ein Order Form, das diese Vereinbarung enthält, unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert.
„Force Majeure Event“ bedeutet jede außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegende Umstand, einschließlich höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Epidemie, Pandemie, Krieg, Terrorismus, ziviler Unruhen, Maßnahmen staatlicher Behörden, Ausfall von Telekommunikationsnetzen Dritter oder Denial-of-Service-Angriffe; „Intellectual Property Rights“ bedeutet Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Anmeldungen für solche Rechte, Handels- und Firmennamen, nicht eingetragene Marken und Dienstleistungsmarken, nicht eingetragene Designs, Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Computersoftware, Rechte an Erfindungen, Rechte an vertraulichen Informationen, Know-how und alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht eingetragen, sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art oder mit gleichwertiger oder ähnlicher Wirkung; „Documentation“ bedeutet alle Benutzerhandbücher, technischen Spezifikationen und Hilfsmaterialien, die von BambooHR oder dem Provider in Verbindung mit der Software bereitgestellt werden; „Fees“ bedeutet die vom Customer an den Provider zu zahlenden Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Order Form; „Renewal Term“ bedeutet jeden auf die erste Subscription Term folgende weitere Zeitraum, für den die Vereinbarung gemäß Klausel 14 automatisch verlängert wird.
2.Leistungsumfang und Geltungsbereich
Der Anbieter verpflichtet sich, die Dienstleistungen dem Kunden wie in jedem Bestellformular beschrieben bereitzustellen. Die Dienstleistungen können umfassen: (a) Konfiguration und Implementierung der Software für die Organisation des Kunden; (b) Migration vorhandener HR-Daten aus Altsystemen in die Software; (c) Schulung der vom Kunden benannten Nutzer zu den Funktionen und der Funktionsweise der Software; (d) fortlaufenden Helpdesk- und technischen Support während der vereinbarten Supportzeiten; (e) Beratungs- und Consultingleistungen in Bezug auf HR-Prozesse und Best Practices; und (f) Unterstützung bei der Subscription des Kunden für die Software gemäß den Customer Terms of Service von BambooHR.
Der Kunde erkennt an, dass: (i) die Software von BambooHR betrieben und verwaltet wird und dem Kunden gemäß den Customer Terms of Service von BambooHR bereitgestellt wird, die der Kunde als Voraussetzung für den Zugriff auf die Software zu akzeptieren erklärt; (ii) der Anbieter als autorisierter Implementierungs- und Supportpartner von BambooHR handelt und nicht als Vertreter von BambooHR im Hinblick auf jegliche Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf die Software; (iii) BambooHR die alleinige Verantwortung für den Betrieb, die Verfügbarkeit und die Funktionalität der Softwareplattform trägt; und (iv) die Verpflichtungen des Anbieters aus dieser Vereinbarung sich ausschließlich auf die von ihm direkt bereitgestellten Services beziehen und sich nicht auf Verpflichtungen erstrecken, die ausdrücklich diejenigen von BambooHR gemäß den Customer Terms of Service von BambooHR sind.
Der Anbieter wird bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis anwenden und Personal mit geeigneten Qualifikationen und Erfahrung einsetzen. Sofern eine Leistungsbeschreibung als Teil eines Bestellformulars vereinbart wird, führt der Anbieter die darin beschriebenen Arbeiten innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen aus, vorbehaltlich der rechtzeitigen Mitwirkung, des Zugangs und der Informationen durch den Kunden, soweit dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zusammensetzung des dem Konto des Kunden zugewiesenen Personals von Zeit zu Zeit zu ändern, sofern Ersatzpersonal über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrung verfügt.
3.Bestellformulare und Leistungsbeschreibungen
Jedes Bestellformular nimmt diese Vereinbarung durch Verweis auf und legt Folgendes fest: (a) eine Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen; (b) die Subscription-Laufzeit; (c) die Anzahl der autorisierten Nutzer; (d) die Softwaremodule, auf die der Kunde Zugriff haben wird; (e) die geltenden Gebühren und den Zahlungsplan; (f) etwaige spezifische Service-Level-Verpflichtungen für diese Zusammenarbeit; und (g) sonstige Bedingungen, auf die sich die Parteien schriftlich einigen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einem Bestellformular hat das Bestellformular Vorrang, soweit die Unstimmigkeit besteht, es sei denn, das Bestellformular bestimmt ausdrücklich etwas anderes.
Eine Leistungsbeschreibung, die in ein Bestellformular aufgenommen oder diesem beigefügt wird, legt den detaillierten Umfang jeder projektbezogenen Implementierung oder Beratungsleistung fest. Änderungen an einer Leistungsbeschreibung müssen von beiden Parteien schriftlich über einen Change-Control-Prozess vereinbart werden. Liegt eine gewünschte Änderung außerhalb des ursprünglichen Umfangs, stellt der Anbieter eine schriftliche Änderungsanforderung mit den zusätzlichen Arbeiten, den überarbeiteten Zeitplänen und etwaigen zusätzlichen Gebühren bereit. Mit der Umsetzung einer Änderung darf erst begonnen werden, wenn der Kunde die Änderungsanforderung schriftlich genehmigt hat.
Der Kunde kann jederzeit zusätzliche autorisierte Nutzer oder Softwaremodule durch schriftliche Anfrage beim Anbieter anfordern. Solche Ergänzungen unterliegen zusätzlichen Gebühren zu den dann geltenden Sätzen und treten ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter in Kraft. Der Anbieter kann von Zeit zu Zeit neue Serviceangebote einführen; diese werden dem Kunden im Rahmen eines separaten Bestellformulars zur Verfügung gestellt.
4.Gebühren und Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt alle Gebühren gemäß dem im jeweiligen Bestellformular festgelegten Zahlungsplan. Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben: (a) BambooHR Software-Subscription-Gebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; (b) Implementierungs- und Projektgebühren werden gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Rechnung gestellt, in der Regel zu den vereinbarten Projektmeilensteinen; (c) laufende Support- und Managed-Service-Gebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; und (d) alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (VAT) oder anderer anwendbarer Steuern, die zum jeweils geltenden Satz hinzugerechnet werden.
Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde leistet alle Zahlungen in Euro (EUR), sofern im Bestellformular keine andere Währung angegeben ist. Werden Zahlungen in einer anderen Währung als Euro geleistet, trägt der Kunde etwaige Kosten für die Währungsumrechnung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise jährlich mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von mindestens sechzig (60) Tagen gegenüber dem Kunden anzupassen. Solche angepassten Preise werden mit Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam oder, sofern in einem Bestellformular vereinbart, ab einem bestimmten Datum.
Bleibt eine unbestrittene Rechnung über das Fälligkeitsdatum hinaus unbezahlt, kann der Anbieter: (a) Verzugszinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung; (b) die Dienstleistungen und den Zugriff des Kunden auf die Software aussetzen (nach einer schriftlichen Mitteilung von mindestens sieben (7) Tagen), bis alle ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind; und (c) angemessene Kosten und Aufwendungen zurückfordern, die bei der Einziehung des überfälligen Betrags entstanden sind. Der Kunde informiert den Anbieter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer Rechnung schriftlich, wenn er einen Teil dieser Rechnung bestreitet, und legt dabei die Grundlage des Streits in angemessener Detailtiefe dar.
Alle vom Kunden gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig, außer soweit dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist oder nach geltendem irischem Recht erforderlich ist. Gutschriften können gemäß einer im jeweiligen Bestellformular festgelegten Service-Level-Vereinbarung ausgestellt werden. Der Kunde trägt alle Bankgebühren oder Überweisungsgebühren im Zusammenhang mit der Zahlung. Der Anbieter kann vom Kunden dem Anbieter geschuldete Beträge mit vom Anbieter dem Kunden geschuldeten Beträgen verrechnen.
5.Pflichten des Kunden
Der Kunde wird: (a) dem Anbieter sämtliche Mitwirkung, Zugänge, Informationen und Ressourcen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit der Anbieter die Dienstleistungen erbringen kann; (b) sicherstellen, dass seine autorisierten Nutzer die Customer Terms of Service von BambooHR sowie die angemessenen Anweisungen des Anbieters zur Nutzung der Software einhalten; (c) die Vertraulichkeit aller Zugangsdaten der autorisierten Nutzer wahren und den Anbieter unverzüglich informieren, sobald ihm ein unbefugter Zugriff bekannt wird; (d) sicherstellen, dass an die Software übermittelte Kundendaten richtig und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen; (e) alle Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen einholen und aufrechterhalten, die nach geltendem Recht im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden erforderlich sind; und (f) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienstleistungen und der Software einhalten.
Der Kunde wird nicht und stellt sicher, dass seine autorisierten Nutzer nicht: (a) auf die Software anders als über die von BambooHR oder dem Anbieter bereitgestellten Schnittstellen zugreifen; (b) die Software zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten; (c) die Software verwenden, um rechtswidrige, verletzende, verleumderische, schädliche oder anstößige Inhalte zu speichern oder zu übertragen; (d) Viren, Schadcode oder andere schädliche Software in die Software einbringen; (e) versuchen, Sicherheitsfunktionen der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu beeinträchtigen; (f) die Software zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes verwenden; oder (g) die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung sowohl des Anbieters als auch von BambooHR weiterverkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig kommerziell verwerten.
Der Kunde benennt einen Hauptansprechpartner (den "Customer Project Manager"), der als alleiniger Ansprechpartner des Kunden für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen fungiert und berechtigt ist, Anweisungen und Genehmigungen im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde stellt sicher, dass der Customer Project Manager während der normalen Geschäftszeiten verfügbar und ansprechbar ist, um eine rechtzeitige Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Wenn der Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Mitwirkung oder Genehmigungen erteilt, kann der Anbieter vereinbarte Zeitrahmen anpassen und etwaige daraus resultierende zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Mitteilung.
6.Geistige Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, der BambooHR-Plattform und allen zugehörigen Dokumentationen verbleiben bei BambooHR und sind dessen Eigentum. Alle geistigen Eigentumsrechte an proprietären Methoden, Werkzeugen, Vorlagen, Know-how und vorbestehendem Material, das der Anbieter bei der Erbringung der Leistungen verwendet, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern und sind deren Eigentum. Diese Vereinbarung überträgt kein Eigentum an geistigen Eigentumsrechten vom Anbieter oder BambooHR auf den Kunden.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der rechtzeitigen Zahlung aller anwendbaren Gebühren gewährt der Anbieter dem Kunden eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung sämtlicher vom Anbieter erstellter Liefergegenstände, Konfigurationsdokumente und Schulungsmaterialien, die dem Kunden ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden während der Subscription-Laufzeit bereitgestellt werden. Der Kunde darf solche Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht für andere Zwecke verwenden oder an Dritte weitergeben.
Der Kunde behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Kundendaten. Der Kunde gewährt dem Anbieter und BambooHR eine beschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz, auf die Kundendaten zuzugreifen, sie zu verarbeiten und zu nutzen, jedoch nur soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen und der Software erforderlich ist. Weder der Anbieter noch BambooHR werden die Kundendaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden für andere Zwecke nutzen, außer dass BambooHR anonymisierte, aggregierte Daten, die aus der Nutzung der Software durch den Kunden abgeleitet werden, für Produktverbesserungs- und Benchmarking-Zwecke gemäß den Customer Terms of Service von BambooHR verwenden darf.
Jegliches Feedback, Vorschläge oder Ideen, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer in Bezug auf die Software oder die Leistungen bereitstellt, dürfen von BambooHR oder dem Anbieter ohne Einschränkung, Verpflichtung oder Vergütung genutzt werden. Der Kunde verzichtet im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang auf etwaige Urheberpersönlichkeitsrechte an einem solchen Feedback.
7.Vertraulichkeit
Jede Partei (die "Empfangende Partei") verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei (die "Offenlegende Partei") streng vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung zu verwenden. Die Empfangende Partei schützt die vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei mit mindestens demselben Maß an Sorgfalt, das sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet, und in jedem Fall mit mindestens einem angemessenen Maß an Sorgfalt.
Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die: (a) ohne Handlung oder Unterlassung der Empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren, was durch schriftliche Aufzeichnungen belegt wird, die vor der Offenlegung datiert sind; (c) von der Empfangenden Partei unabhängig ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entwickelt wurden; oder (d) der Empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt werden, der das Recht hat, eine solche Offenlegung ohne Einschränkung vorzunehmen. Die Beweislast dafür, dass eine Ausnahme gilt, liegt bei der Empfangenden Partei.
Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an ihre Beschäftigten, leitenden Angestellten, Beauftragten, Unterauftragnehmer und Berater offenlegen, die diese Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung kennen müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Personen Vertraulichkeitspflichten unterliegen, die mindestens denen dieser Klausel entsprechen. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen auch offenlegen, wenn sie dazu nach geltendem Recht, durch Vorschrift oder Gerichtsbeschluss verpflichtet ist, vorausgesetzt, sie gibt der offenlegenden Partei eine solche Vorankündigung, wie sie vernünftigerweise praktikabel ist, und arbeitet mit der offenlegenden Partei bei der Beantragung etwaiger verfügbarer Schutzanordnungen zusammen.
Die in dieser Klausel festgelegten Vertraulichkeitspflichten gelten für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der letzten Offenlegung über das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. Die Parteien erkennen an, dass ein Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten irreparablen Schaden verursachen kann, für den Geldersatz keinen angemessenen Rechtsbehelf darstellen würde, und dass die nicht verletzende Partei daher berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen Unterlassungs- oder andere Billigkeitsmaßnahmen zu beantragen.
8.Datenschutz und DSGVO-Konformität
Jede Partei hält sich an alle anwendbaren Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde der Verantwortliche und der Anbieter der Auftragsverarbeiter (oder, sofern BambooHR solche Daten verarbeitet, handelt BambooHR als Unterauftragsverarbeiter). Die Bedingungen des Data Processing Addendum des Anbieters ("DPA"), verfügbar unter bamboohr.grouper.ie/legal/data-processing-agreement, werden durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem DPA und dieser Vereinbarung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat das DPA Vorrang.
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (a) er eine gültige rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat, die an den Anbieter und BambooHR übermittelt werden; (b) er alle Mitteilungen gemacht und alle Einwilligungen eingeholt hat, die nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen von den betreffenden betroffenen Personen erforderlich sind; (c) die dem Anbieter oder BambooHR bereitgestellten personenbezogenen Daten richtig und auf dem neuesten Stand gehalten sind; und (d) er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO umgesetzt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Geldbußen, Strafen oder Verlusten frei, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, seine Pflichten als Verantwortlicher zu erfüllen.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, wie in dieser Vereinbarung und dem geltenden Bestellformular oder DPA festgelegt. Der Anbieter stellt sicher, dass jede vom Anbieter zur Verarbeitung personenbezogener Daten autorisierte Person angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, nachdem er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt hat, die die Daten des Kunden betrifft, und in jedem Fall innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntniserlangung, damit der Kunde seine eigenen Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen erfüllen kann.
Die Parteien erkennen an, dass die Software die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums beinhalten kann. Solche Übermittlungen unterliegen den Standardvertragsklauseln, die in die BambooHR Datenverarbeitungsvereinbarung aufgenommen sind, der der Kunde als Bedingung für die Nutzung der Software zustimmt. Der Anbieter führt ein Verzeichnis der im Zusammenhang mit den Leistungen eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und bestellt keine zusätzlichen Unterauftragsverarbeiter, ohne dem Kunden eine angemessene Vorankündigung und die Möglichkeit zum Widerspruch aus Gründen der Einhaltung des Datenschutzes zu geben.
9.Service-Levels und Support
Der Anbieter stellt die Implementierungs- und Supportleistungen während der normalen irischen Geschäftszeiten (09:00 bis 17:30, Montag bis Freitag, ausgenommen irische Feiertage) bereit, sofern nicht in einem Bestellformular ein anderes Servicefenster festgelegt ist. Die Reaktionszeiten für Supportanfragen sind im jeweiligen Bestellformular festgelegt. Fehlen in einem Bestellformular vereinbarte Service-Level-Ziele, wird der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, Supportanfragen innerhalb von vier (4) Geschäftszeiten zu bestätigen und Probleme innerhalb eines ihrer geschäftlichen Auswirkungen angemessenen Zeitrahmens zu lösen.
Der Kunde erkennt an, dass Verfügbarkeit und Leistung der Software durch die Customer Terms of Service von BambooHR und die zugehörige Service-Level-Vereinbarung geregelt werden und dass der Anbieter keine Haftung für Ausfallzeiten, Störungen oder beeinträchtigte Leistung der Software übernimmt, soweit dies außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegt. Der Anbieter wird BambooHR alle Probleme, die sich auf die Softwareplattform selbst beziehen, unverzüglich eskalieren und den Kunden über den Fortgang in angemessenem Umfang informieren.
Der Anbieter kann planmäßige Wartungsarbeiten an jeglicher vom Anbieter verwalteter Infrastruktur oder an Tools außerhalb der normalen Geschäftszeiten durchführen. Der Anbieter wird den Kunden mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, die voraussichtlich die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden beeinträchtigen. Notfallwartungsarbeiten, die zur Behebung kritischer Sicherheitslücken oder Systemausfälle erforderlich sind, können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, der Anbieter informiert den Kunden jedoch so bald wie vernünftigerweise möglich.
10.Zusicherungen und Gewährleistungen
Der Anbieter gewährleistet, dass: (a) er über die volle Befugnis und Autorität verfügt, diese Vereinbarung einzugehen und seine Verpflichtungen daraus zu erfüllen; (b) die Dienstleistungen von entsprechend qualifiziertem Personal mit angemessener Fachkunde, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht werden; (c) der Anbieter bei der Erbringung der Dienstleistungen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält; (d) der Anbieter alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zertifizierungen besitzt und aufrechterhält, die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind; und (e) die Dienstleistungen und alle vom Anbieter dem Kunden bereitgestellten Materialien keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Der Kunde gewährleistet, dass: (a) er über die volle Befugnis und Autorität verfügt, diese Vereinbarung einzugehen; (b) er das Recht hat, die Kundendaten an den Anbieter und BambooHR bereitzustellen; (c) seine Nutzung der Dienstleistungen und der Software allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entspricht; und (d) alle dem Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellten Informationen in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig sind.
SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES FESTGELEGT IST, WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN AUF EINER "WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESST DER ANBIETER ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AUS, UNABHÄNGIG DAVON, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG ODER DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT. DER ANBIETER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE SOFTWARE VON BAMBOOHR BETRIEBEN WIRD UND DASS DER ANBIETER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IM NAMEN VON BAMBOOHR ABGIBT.
11.Freistellung
Der Anbieter stellt den Kunden von und gegen jegliche Ansprüche, Verfahren, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben Dritter frei, verteidigt ihn dagegen und hält ihn schadlos, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich ergeben aus: (a) einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch die Dienstleistungen (ausgenommen die Software); (b) einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen des Anbieters aus dieser Vereinbarung; oder (c) vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Diese Freistellung steht unter der Bedingung, dass der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, dem Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt und dem Anbieter angemessene Mitwirkung und Unterstützung gewährt.
Der Kunde stellt den Anbieter und BambooHR von und gegen jegliche Ansprüche, Verfahren, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben Dritter frei, verteidigt sie dagegen und hält sie schadlos, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich ergeben aus: (a) einer Verletzung dieser Vereinbarung oder der Customer Terms of Service von BambooHR durch den Kunden; (b) der Nutzung der Dienstleistungen oder der Software durch den Kunden unter Verstoß gegen geltendes Recht; (c) einem Anspruch einer betroffenen Person oder Aufsichtsbehörde, der aus der Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden als Verantwortlicher resultiert; (d) einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte Dritter durch die Kundendaten; oder (e) vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit des Kunden.
Eine Partei, die Freistellung verlangt (die "freigestellte Partei"), muss: (a) der freistellenden Partei den betreffenden Anspruch unverzüglich schriftlich anzeigen; (b) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs überlassen, vorbehaltlich des Rechts der freigestellten Partei, jeder Einigung zuzustimmen, die eine Haftung der freigestellten Partei begründet oder sie nachteilig beeinflusst; und (c) der freistellenden Partei sämtliche angemessene Mitwirkung und Unterstützung gewähren. Die Nichteinhaltung der in dieser Klausel vorgesehenen Mitteilungspflichten entbindet die freistellende Partei nicht von ihren Verpflichtungen, außer insoweit, als die freistellende Partei dadurch erheblich beeinträchtigt wird.
12.Haftungsbeschränkung
NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG BESCHRÄNKT ODER SCHLIESST DIE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN FÜR FOLGENDES AUS: (A) TOD ODER PERSONENSCHADEN DURCH FAHRLÄSSIGKEIT; (B) BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNG; (C) JEGLICHE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN; ODER (D) JEGLICHE VERPFLICHTUNG ZUR ZAHLUNG VON GEBÜHREN ODER ANDEREN BETRÄGEN, DIE NACH DIESER VEREINBARUNG FÄLLIG UND ZAHLBAR SIND.
VORBEHALTLICH DES VORSTEHENDEN IST KEINE DER PARTEIEN IN KEINEM FALL DER ANDEREN PARTEI GEGENÜBER FÜR MITTELBARE, BESONDERE, FOLGE-, ZUFALLS-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFBEDINGTE VERLUSTE ODER SCHÄDEN HAFTBAR, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENEN UMSATZ, GESCHÄFTSVERLUST, VERLUST VON VERTRÄGEN, VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN, VERLUST VON GOODWILL ODER VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, SELBST WENN DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
VORBEHALTLICH DES VORSTEHENDEN ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI DER ANDEREN PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, GLEICH OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHT ODER ANDERWEITIG, NICHT DIE VOM KUNDEN AN DEN ANBIETER GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GESAMTGEBÜHREN WÄHREND DES ZEITRAUMS VON ZWÖLF (12) MONATEN, UNMITTELBAR VOR DEM DATUM, AN DEM DER ANSPRUCH ENTSTAND. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE ANSPRÜCHE INSGESAMT UND NICHT GETRENNT FÜR JEDEN EINZELNEN VORFALL, DER EINEN ANSPRUCH BEGRÜNDET.
Der Kunde erkennt an, dass die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in dieser Klausel angesichts der Art der Leistungen, der berechneten Gebühren und der Verfügbarkeit von Versicherungen angemessen sind. Die Parteien haben die in dieser Vereinbarung festgelegte Risikoverteilung geprüft und festgestellt, dass sie unter den Umständen fair und angemessen ist. Nichts in dieser Klausel berührt Verpflichtungen des Kunden, Gebühren gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen.
13.Höhere Gewalt
Keine der Parteien verletzt diese Vereinbarung oder haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, sofern: (a) die betroffene Partei die andere Partei so bald wie vernünftigerweise möglich schriftlich über Art und Umfang des Ereignisses höherer Gewalt informiert; (b) die betroffene Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern und die Leistung so bald wie vernünftigerweise möglich wieder aufzunehmen; und (c) das Ereignis höherer Gewalt zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar war.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei das betroffene Bestellformular oder, wenn das Ereignis höherer Gewalt die gesamten Dienstleistungen betrifft, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen kündigen. In diesem Fall haftet keine Partei gegenüber der anderen für eine solche Kündigung; ausgenommen ist, dass der Kunde für ordnungsgemäß vor dem Ereignis höherer Gewalt erbrachte Dienstleistungen zahlt. Verpflichtungen zur Zahlung bereits fälliger Beträge bleiben von höherer Gewalt unberührt.
14.Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und gilt bis zum Ablauf oder zur Kündigung aller aktiven Bestellformulare, sofern sie nicht gemäß dieser Klausel früher beendet wird. Jedes Bestellformular nennt eine anfängliche Abonnementlaufzeit und verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume gleicher Dauer, sofern keine der Parteien mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit schriftlich die Nichtverlängerung erklärt.
Jede Partei kann diese Vereinbarung und jedes oder alle Bestellformulare mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung begeht und (sofern die Verletzung heilbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Verletzung bezeichnet und ihre Behebung verlangt wird, behebt; (b) die andere Partei insolvent wird, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern trifft, ein Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Verwalter bestellt wird, abgewickelt wird (außer zum Zweck einer solventen Umstrukturierung oder Verschmelzung) oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt; oder (c) die andere Partei einen Kontrollwechsel erfährt, wobei die kündigende Partei vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kontrollwechsel ihren Interessen wesentlich abträglich ist.
Der Anbieter kann die Dienstleistungen (einschließlich des Zugriffs des Kunden auf die Software) unverzüglich und ohne Haftung aussetzen, wenn: (a) der Kunde einen unbestrittenen fälligen Betrag nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nach Ablauf des in Klausel 4 festgelegten Zahlungszeitraums zahlt; (b) der Kunde eine wesentliche Pflichtverletzung der Customer Terms of Service von BambooHR begeht; (c) der Anbieter hierzu von BambooHR verpflichtet wird; oder (d) der Anbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass die fortgesetzte Bereitstellung der Dienstleistungen ein wesentliches rechtliches oder Sicherheitsrisiko schafft. Der Anbieter wird den Kunden nach Möglichkeit und soweit praktikabel im Voraus über jede geplante Aussetzung informieren.
Die Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars aus irgendeinem Grund berührt nicht: (a) Rechte oder Rechtsbehelfe einer der Parteien, die vor der Kündigung entstanden sind; (b) die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren für vor dem Kündigungsdatum ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen; oder (c) Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollen. Mit der Kündigung enden alle dem Kunden aus dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen sofort.
15.Pflichten nach der Kündigung
Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (a) stellt der Kunde unverzüglich die gesamte Nutzung der Dienstleistungen und der Software ein; (b) gibt jede Partei auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz befinden, zurück oder vernichtet sie sicher; und (c) zahlt der Kunde alle ausstehenden Gebühren innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Kündigung.
Nach der Kündigung der Subscription des Kunden für die Software regeln die Customer Terms of Service von BambooHR den Zeitraum, in dem der Kunde seine Kundendaten aus der Software exportieren darf. Der Anbieter unterstützt den Kunden angemessen beim Export von Kundendaten, vorbehaltlich etwaiger dafür anfallender Gebühren, die im Voraus vereinbart werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er einen etwa erforderlichen Export von Kundendaten vor Ablauf des einschlägigen Zeitraums gemäß den Customer Terms of Service von BambooHR abgeschlossen hat.
Die folgenden Klauseln gelten unabhängig vom Grund für das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung fort: Klausel 1 (Definitionen), Klausel 6 (Geistige Eigentumsrechte), soweit sie sich auf während der Laufzeit entstandene Rechte bezieht, Klausel 7 (Vertraulichkeit), Klausel 8 (Datenschutz), soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, Klausel 11 (Freistellung), Klausel 12 (Haftungsbeschränkung), Klausel 15 (Pflichten nach Vertragsende), Klausel 16 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) und Klausel 17 (Allgemeine Bestimmungen). Das Fortgelten verlängert nicht die Laufzeit einer nach dieser Vereinbarung gewährten Lizenz.
16.Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Vereinbarung und jeder Streit oder Anspruch (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), der sich daraus oder im Zusammenhang damit oder mit ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergibt, unterliegen dem Recht Irlands und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte Irlands die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich für diese Zwecke der ausschließlichen Zuständigkeit der irischen Gerichte.
Vor Einleitung formeller Streitverfahren bemühen sich die Parteien, jede Streitigkeit durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen. Jede Partei kann das Streitbeilegungsverfahren einleiten, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung zustellt, in der die Art des Streits und die angestrebte Lösung dargelegt werden. Leitende Vertreter jeder Partei treffen sich innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach einer solchen Mitteilung persönlich oder per Videokonferenz, um zu versuchen, den Streit beizulegen. Wenn der Streit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung gelöst wird (oder innerhalb eines längeren Zeitraums, auf den sich die Parteien schriftlich einigen), kann jede Partei formelle Verfahren gemäß dieser Klausel einleiten.
Nichts in dieser Klausel hindert eine der Parteien daran, bei einem zuständigen Gericht dringenden oder vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, einschließlich Unterlassungsansprüchen, wenn dies zum Schutz ihrer Rechte bis zur Beilegung einer Streitigkeit erforderlich ist. Das Bestehen einer Streitigkeit oder eines Anspruchs berechtigt keine der Parteien, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auszusetzen, außer soweit dies ausdrücklich durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung gestattet ist.
17.Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen Bestellformularen und einbezogenen Dokumenten (einschließlich des DPA, der Customer Terms of Service von BambooHR und etwaiger anwendbarer Leistungsbeschreibungen) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Verhandlungen und Absprachen, unabhängig davon, ob mündlich oder schriftlich. Jede Partei erkennt an, dass sie sich nicht auf eine Zusicherung, Gewährleistung oder Verpflichtung der anderen Partei verlassen hat, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt ist. Nichts in dieser Klausel beschränkt oder schließt die Haftung für betrügerische Falschdarstellung aus.
Keine Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Kein Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoß gegen oder die Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist als Verzicht auf einen zukünftigen Verstoß oder eine zukünftige Nichterfüllung derselben oder einer anderen Bestimmung auszulegen. Die Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar. Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ und nicht ausschließend gegenüber anderen gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen.
Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden, gilt diese Bestimmung als auf das zur Herstellung ihrer Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderliche Mindestmaß geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung berührt nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des rest dieser Vereinbarung.
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, übertragen, belasten oder anderweitig veräußern, außer dass: (a) der Anbieter diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger für das gesamte oder im Wesentlichen gesamte Geschäft oder Vermögen in Bezug auf die Dienstleistungen abtreten darf; und (b) BambooHR seine Rechte gemäß jeder Klausel dieser Vereinbarung, die zu seinem Vorteil als Dritter bestimmt ist, im Einklang mit dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 (soweit in Irland anwendbar) durchsetzen darf. Jede versuchte Abtretung unter Verstoß gegen diese Klausel ist nichtig.
Alle Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie: (a) persönlich an den Empfänger übergeben wurden; (b) per vorausbezahlter Post erster Klasse oder per Einschreiben an die im jeweiligen Bestellformular angegebene Adresse gesendet wurden; oder (c) per E-Mail an die im jeweiligen Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden, mit Empfangsbestätigung durch den Empfänger. Per Post versandte Mitteilungen gelten drei (3) Werktage nach dem Versand als zugegangen; per E-Mail versandte Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Übermittlung als zugegangen, sofern der Absender keine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung erhält. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Änderung ihrer Kontaktdaten.
Der Anbieter kann die Erbringung eines Teils der Dienstleistungen an einen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Kunden untervergeben, sofern: (a) der Anbieter für Handlungen und Unterlassungen jedes Unterauftragnehmers so verantwortlich bleibt, als wären es seine eigenen; (b) der Unterauftragnehmer Verpflichtungen unterliegt, die denjenigen entsprechen, die dem Anbieter gemäß dieser Vereinbarung auferlegt sind; und (c) der Anbieter den Kunden über jeden beauftragten Unterauftragnehmer informiert, der einen wesentlichen Teil der Dienstleistungen erbringt. Der Anbieter beauftragt keinen Unterauftragnehmer, der ein direkter Wettbewerber des Kunden ist, sofern der Anbieter über ein solches Wettbewerbsverhältnis schriftlich informiert wurde.
Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien weder eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Arbeitsverhältnis noch ein Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Die Beziehung des Anbieters zum Kunden ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. Jede Partei ist für ihre eigenen steuerlichen Angelegenheiten und die Beschäftigungskosten ihres eigenen Personals verantwortlich.
Der Anbieter kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren. Der Anbieter wird den Kunden mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich über wesentliche Änderungen dieser Vereinbarung informieren. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden nach dem Inkrafttreten einer aktualisierten Vereinbarung stellt die Annahme der Änderungen dar. Wenn der Kunde Änderungen widerspricht, kann er das betroffene Bestellformular mit einer schriftlichen Frist von mindestens dreißig (30) Tagen kündigen, sofern diese Mitteilung vor Inkrafttreten der Änderungen erfolgt. Zur Klarstellung kann der Anbieter die Customer Terms of Service von BambooHR und das DPA gemäß den Bedingungen dieser Dokumente aktualisieren.








































