Gesetzliche Abfindung
Die gesetzliche Mindestabfindung, die das Gesetz für anspruchsberechtigte Beschäftigte vorsieht.
Die gesetzliche Abfindung bei Kündigung aus betrieblichen Gründen ist die gesetzlich vorgesehene Mindest-Einmalzahlung, auf die anspruchsberechtigte Beschäftigte bei Wegfall ihrer Stelle rechtlich Anspruch haben. Sie berücksichtigt den Verlust des Arbeitsplatzes und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
In Irland haben Beschäftigte mit mindestens zwei Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch, und die Zahlung wird als zwei Wochen Vergütung pro Beschäftigungsjahr plus eine zusätzliche Woche berechnet, wobei die Wochenvergütung einer gesetzlichen Obergrenze unterliegt. Einige Arbeitgeber zahlen per Richtlinie oder Vereinbarung eine über die gesetzliche Mindestleistung hinausgehende Abfindung.
Arbeitgeber müssen korrekt berechnen und zahlen, ein faires Verfahren bei betriebsbedingter Kündigung einhalten und ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen. Das Vereinigte Königreich hat seine eigene gesetzliche Formel für Abfindungen bei betriebsbedingter Kündigung, basierend auf Alter, Betriebszugehörigkeit und begrenztem Wochenentgelt.








































