Wettbewerbsverbot
Eine vertragliche Regelung, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nach dem Ausscheiden daran hindert, mit dem Arbeitgeber zu konkurrieren.
Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist eine Art einschränkende Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag, die die Fähigkeit eines Mitarbeitenden einschränkt, für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen, und zwar für einen festgelegten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Ihr Zweck ist der Schutz legitimer Geschäftsinteressen wie Geschäftsgeheimnisse und Kundenbeziehungen.
In Irland und im Vereinigten Königreich sind solche Klauseln nur durchsetzbar, wenn sie hinsichtlich Umfang, Dauer und geografischem Geltungsbereich angemessen sind und nicht weiter gehen, als zum Schutz eines echten Interesses erforderlich ist. Eine übermäßig weit gefasste Klausel läuft Gefahr, vollständig als unzulässige Handelsbeschränkung aufgehoben zu werden.
Da die Durchsetzbarkeit vom Einzelfall abhängt und Gerichte solche Klauseln genau prüfen, sollten Arbeitgeber sie eng fassen und sich beraten lassen. In einigen Rechtsordnungen wird eine Reform diskutiert, um ihre Nutzung weiter einzuschränken.








































