Insubordination
Die vorsätzliche Weigerung einer oder eines Beschäftigten, einer vernünftigen und rechtmäßigen Anweisung einer Führungskraft zu folgen.
Widersetzlichkeit ist die vorsätzliche Weigerung, einer angemessenen, rechtmäßigen Anweisung zu folgen, oder die offene Missachtung legitimer Führungsautorität. Sie kann von einer einmaligen Weigerung bis zu einem anhaltenden Muster störenden Verhaltens reichen.
Nicht jeder Widerspruch ist eine Weigerung, Anweisungen zu befolgen; die Anweisung muss vernünftig und rechtmäßig sein, und die Weigerung muss vorsätzlich sein und nicht auf ein echtes Missverständnis oder ein berechtigtes Anliegen zurückgehen.
Arbeitgeber sollten dies durch ein faires Disziplinarverfahren angehen und ernsthafte Verweigerung von berechtigten Einwänden wie Sicherheitsbedenken unterscheiden.








































